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Barrierefreiheit 2.0: Was nach dem BFSG als Nächstes kommt

BFSG war erst der Anfang. Die EU plant mehr. Wer denkt, dass mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz das Thema erledigt ist, unterschätzt die Richtung in die sich die Regulierung bewegt.

Was das BFSG gebracht hat

Seit Juni 2025 gilt in Österreich und Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Der Standard dahinter heißt WCAG 2.1 – ein technisches Regelwerk mit Anforderungen an Kontraste, Navigation, Alternativtexte und mehr.

Für viele Unternehmen war das ein Weckruf. Plötzlich war Barrierefreiheit nicht mehr "nice to have" sondern gesetzliche Pflicht. Aber das Gesetz hat Lücken. Und die EU arbeitet bereits daran, diese zu schließen.

Was als Nächstes kommt

Die EU-Kommission arbeitet an einer Erweiterung der Anforderungen. Die Richtung ist klar: Der European Accessibility Act soll auf weitere Branchen ausgeweitet werden. Bisher waren vor allem E-Commerce, Banken und öffentliche Stellen betroffen. Künftig könnten auch kleinere Unternehmen, Dienstleister und Handwerksbetriebe unter die Regulierung fallen.

  • WCAG 3.0 als neuer Standard. Die nächste Version der Web Content Accessibility Guidelines wird strenger und umfassender. Neue Testverfahren, neue Bewertungsskalen, neue Anforderungen an multimediale Inhalte.
  • KI-gestützte Prüfung. Behörden setzen zunehmend auf automatisierte Tools die Websites auf Barrierefreiheit scannen. Das macht Kontrollen effizienter und häufiger.
  • Strafen werden schärfer. Bisher waren die Konsequenzen bei Verstößen überschaubar. Das ändert sich. In einigen EU-Ländern sind bereits empfindliche Bußgelder vorgesehen.
  • Klageberechtigung für Verbände. Behindertenverbände sollen künftig leichter klagen können, wenn Websites nicht barrierefrei sind.

Warum das auch KMU betrifft

Viele Kleinunternehmer denken: Das betrifft nur die Großen. Aber die Tendenz ist eindeutig. Die EU definiert den digitalen Zugang als Grundrecht. Und Grundrechte gelten nicht nur für Konzerne.

Schon heute kannst du von einem blinden oder sehbehinderten Nutzer abgemahnt werden, wenn deine Website grundlegende Barrierefreiheits-Standards nicht erfüllt. Und mit der Ausweitung der Regulierung wird das wahrscheinlicher, nicht unwahrscheinlicher.

Barrierefreiheit ist kein Projekt das du einmal erledigst. Es ist ein fortlaufender Prozess, der mit jeder Änderung an deiner Website mitgedacht werden muss.

Was du jetzt tun solltest

Wenn deine Website bereits barrierefrei ist, bist du gut aufgestellt. Aber prüf regelmäßig ob sie es noch ist. Jedes Update, jede neue Seite, jeder neue Inhalt kann Barrierefreiheits-Probleme einführen.

Wenn deine Website noch nicht barrierefrei ist, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Nicht weil das Gesetz es verlangt – sondern weil du damit eine Zielgruppe erreichst, die deine Mitbewerber ignorieren. In Österreich leben rund 1,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Dazu kommen ältere Menschen, die von barrierefreien Websites profitieren.

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil

Die meisten Unternehmen sehen Barrierefreiheit als Pflicht und Kostenfaktor. Aber sie ist auch eine Chance. Eine barrierefreie Website ist grundsätzlich besser strukturiert, schneller, besser für SEO. Google bevorzugt Websites die technisch sauber gebaut sind – und Barrierefreiheit ist ein starkes Signal für technische Qualität.

Wer jetzt investiert, ist nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite. Er hat einen Vorsprung gegenüber allen die erst reagieren wenn die nächste Verschärfung kommt. Und die kommt. Garantiert.

📚 Quellen & Weiterführendes

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Kevin Hofbauer

Kevin Hofbauer

Webentwickler aus dem Waldviertel. Professionelle Websites für Selbständige und Ärzte in Österreich. Mindestens 30% gefördert.

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